Die neu ZIM Richtlinie vom 20.01.2020 sieht eine Verbesserung vor.
Die Markteinführung und die Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sind für Unternehmen oft aufwändig, schwierig und sehr kostenintensiv.
Wir helfen Ihnen dabei damit Sie keine Zuschüsse verlieren.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat hierzu eine weitere Fördermöglichkeit etabliert, um die sog. innovationsunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen mit einem nicht
rückzahlbaren Zuschuss, zu bezuschussen.
Wir zeigen Ihnen gerne, welche externen Dienstleistungen Sie konkret abrechnen können und übernehmen für Sie die erfolgreiche Beschaffung dieses weiteren
Zuschusses bis max. 30.000.- €.