ZIM Zuschuss für die Markteinführung

Die neu ZIM Richtlinie vom 20.01.2020 sieht eine Verbesserung vor.

Die Markteinführung und die Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sind für Unternehmen oft aufwändig, schwierig und sehr kostenintensiv.

 

Wir helfen Ihnen dabei damit Sie keine Zuschüsse verlieren. 

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat hierzu eine weitere Fördermöglichkeit etabliert, um die sog. innovationsunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, zu bezuschussen.

Wir übernehmen für Sie im Rahmen von ZIM-Projekten, die Prüfung Ihrer notwendigen Dienstleistungen, was überhaupt abgerechnet werden kann und wie Sie konkret Ihre geplanten Vorhaben als externe Dienstleistung auch anerkannt abrechnen können.

Damit Sie diesen Zuschuss auch erhalten, übernehmen wir für Sie

  • die Prüfung und Abstimmung von Angeboten,
  • die richtige Beantragung,
  • und die komplette Abrechnung,

damit Sie keinen weiteren Zuschuss verlieren.


Wir zeigen Ihnen gerne, welche externen Dienstleistungen Sie konkret abrechnen können und übernehmen für Sie die erfolgreiche Beschaffung dieses weiteren Zuschusses bis max. 30.000.- €.